2.000 € NRW Digitalisierungsförderung in Handel, Gastronomie, Hotellerie und Tourismus

Digitalisierung ist momentan in aller Munde und sicher habt ihr auch schon etwas davon gehört. Während sich große Firmen schon längst mit diesem Thema auseinandergesetzt haben, tun sich klein- und mittelständische Unternehmen oft noch schwer. Aus diesem Grund hat das Land NRW nunmehr beschlossen, gerade diese Firmen mit einem Zuschuss zu unterstützen und so die Digitalisierung voranzutreiben.

Digitalisierung im Unternehmen ist nicht nur ein langwieriger Prozess, sondern auch ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Wir verraten euch, welche Zuschüsse ihr genau erwarten könnt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und welche Maßnahmen damit eigentlich genau gemeint sind.

Welche Bereiche werden gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, sowohl den Handel als auch das Gast- und Touristikgewerbe mit diversen Zuschüssen bei der Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen zu unterstützen. Insgesamt zehn Millionen Euro sind dafür eingeplant. Der Grund für den Zuschuss liegt auf der Hand: Vor allem die klein- und mittelständischen Unternehmen im Gast- und Touristikgewerbe sind von den Folgen der Corona Pandemie stark betroffen. Monatelang waren Hotels und Restaurants geschlossen und die Umsätze blieben aus. Bereits seit dem 02.11.2021 stehen die beiden Förderprogramme »NRW-Digitalzuschuss Handel« und »NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft« Einzelhandel, Tourismus und Gastgewerbe zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt. Ist das der Fall, ist ein Zuschuss in Höhe von bis zu 2.000 Euro möglich. Damit könnt ihr zum Beispiel eine professionelle Agentur bezahlen, die eure Webseite optimiert oder komplett neu erstellt.

Digitalisierungsmaßnahmen: Darum sind sie für kleine Unternehmen so wichtig

Ihr vertraut auf euren festen Kundenstamm und erachtet Werbung als unwichtig? Oder aber eure einzigen Werbemaßnahmen beschränken sich auf Annoncen in lokalen Zeitungen? Dann werdet ihr über kurz oder lang nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Investiert ihr stattdessen in Maßnahmen zur Optimierung und Verbesserung eurer Webseite, könnt ihr neue Kunden generieren und so bestenfalls euren Umsatz steigern. Digitalisierung bedeutet dabei nicht nur, dass ihr eure Webseite überarbeitet und optimiert. Immer mehr Menschen nutzen mobile Endgeräte für ihre Internetsuche. Aus diesem Grund muss eure Website auch für Smartphone und Tablet optimiert werden. Einer der entscheidenden Faktoren im Bereich der Digitalisierung: Sorgt dafür, dass eure Internetpräsenz möglichst weit oben in den Google Suchergebnissen erscheint und sie richtig konvertiert. Vergesst auch nicht, eure sozialen Kanäle wie Facebook oder Instagram zu überarbeiten und dort stets präsent zu sein. Auch hier könnt ihr eure potentiellen Neukunden gezielt ansprechen. Die Digitalisierung ist also kein schnell gemachter Prozess, sondern erfordert einiges an Zeit und Können. Am besten beauftragt ihr also eine Agentur, die genau weiß, worauf es bei einer erfolgreichen Digitalisierung ankommt.

Was müsst ihr bei der Beantragung beachten?

Möchtet ihr die Vorzüge des Förderprogramms für euer Unternehmen nutzen, könnt ihr einen Antrag auf Förderung ganz einfach online stellen. Als Einzelhändler könnt ihr das problemlos auf www.digihandel.nrw erledigen. Online-Anträge aus den Bereichen Gastronomie, Tourismus und Hotels wiederum müssen unter www.tour-hotel-gastro.nrw gestellt werden. Alle Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Möchtet ihr mehr zur Antragstellung und dem Auswahlverfahren wissen, wendet euch am besten an die Industrie- und Handelskammern des Landes Nordrhein-Westfalen. Wichtig: Das Programm ist in mehrere Förderrunden aufgeteilt; die entsprechenden Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Für eine erfolgreiche Antragstellung müsst ihr einen gültigen Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein einreichen. Auch müsst ihr in etwa die Höhe der geplanten Ausgaben angeben. Am besten kontaktiert ihr also bereits vor der Antragstellung eure Agentur und lasst euch ein Angebot erstellen. Anträge für bereits begonnene Maßnahmen werden übrigens nicht anerkannt. Die Bearbeitungszeit bis zur Bewilligung liegt bei etwa sechs Wochen. Erst wenn ihr eine Zusage erhalten habt, dürft ihr mit der Maßnahme beginnen, also eine SEO-Agentur beauftragen. Danach müsst ihr den Bewilligungszeitraum beachten. Das bedeutet, dass die Maßnahme binnen zwei Monaten beendet und bezahlt sein muss. Natürlich kann es auch sein, dass eurem Antrag auf Förderung nicht stattgegeben wird. In diesem Fall könnt ihr die nächste Förderrunde abwarten und dann einen erneuten Antrag stellen.

Was wird genau gefördert?

Natürlich gibt es ähnlich wie beim Corona-Sonderprogramm “Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken” aus dem letzten Jahr klare Vorgaben. Gefördert werden zum Beispiel:

  • Webseiten, Webseiten-Relaunch, Responsive-Design
  • Online-Marketing
  • Webshop
  • Anbindung von Nachrichtensystemen, wie WhatsApp, Chat-Bots oder auch Ticket-Systeme
  • Virtuelle Rundgänge (z.B. durch Hotels)
  • Social Media

Die erste Förderrunde, die am 02.11.2021 startete, ist bereits in vollem Gang. Die Fördergelder sind ausschließlich für alle Klein- und Kleinstunternehmen aus den Bereichen Handel, Gastgewerbe und Touristik gedacht. Weiterhin müsst ihr euren Unternehmenssitz in NRW haben und nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen. Euer jährlicher Umsatz darf die Summe von zehn Millionen Euro nicht übersteigen. Gefördert werden sowohl die Neuerstellung als auch der Relaunch einer bestehenden Webseite. Die Förderhöhe ist auf maximal 2.000 Euro begrenzt und wird euch nach dem erfolgreichen Abschluss einer der vorgenannten Maßnahmen anerkannt. Liegen die Kosten für eure Maßnahmen darunter, bekommt ihr natürlich nur diesen Betrag erstattet. Alle Kosten, die weniger als 500 Euro betragen, sind nicht förderfähig und ihr müsst sie selbst tragen. Beauftragt ihr eine professionelle Agentur, die sich mit dem Relaunch und der Optimierung eurer Webseite befasst, können die Kosten dafür 2.000 Euro schnell übersteigen. Ist das der Fall, müsst ihr diese Zusatzkosten aus eigener Tasche bezahlen. Förderungen dürfen leider nicht kombiniert werden. Der NRW Digitalzuschuss kann z.B. nicht mit einer Social Media Kampagne und dem Website-Relaunch kombiniert werden.

Rechenbeispiel für eine neue Website/Website Relaunch

Rechenbeispiel 1
Vorgefertigtes WordPress-Template mit individuellen Anpassungen oder Webvisitenkarte
ab ca. 1.500 € → staatl. Förderung 1.500 € → Eigenanteil 0 € = neue Website

Rechenbeispiel 2
Individuelle kleine Firmenwebsite an die eigenen Bedürfnisse angepasst
ab 4.000 € → staatl. Förderung 2.000 € → Eigenanteil 2.000 € = neue Website

Rechenbeispiel 3
Individuelle umfangreiche Firmenwebsite an eigene Bedürfnisse angepasst
ab 6.000 € → staatl. Förderung 2.000 € → Eigenanteil 4.000 € = neue Website

In jedem Fall bekommt Ihr mehr Leistung für weniger Geld. Wenn wir Euch hier weiterhelfen können, meldet Euch gerne bei uns.

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