Kein „Herr“ oder „Frau“ mehr im Formular? – Was das EuGH-Urteil vom 9. Januar 2025 für Websitebetreiber bedeutet
Am 9. Januar 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt, das viele Websitebetreiber betrifft – auch wenn es auf den ersten Blick unscheinbar wirkt: In der Rechtssache C‑394/23 hat der EuGH entschieden, dass die verpflichtende Angabe einer Anrede wie „Herr“ oder „Frau“ in Onlineformularen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Webformularen – auch auf solchen, die wir für unsere Kunden erstellt haben.
Laut EuGH ist die Abfrage der Anrede nicht erforderlich für die Erfüllung eines Vertrags und damit ein Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Erhebung personenbezogener Daten darf nur dann erfolgen, wenn sie „dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt“ ist.
Mit anderen Worten: Die verpflichtende Auswahl einer Anrede („Herr“ oder „Frau“) darf in Kontakt-, Bestell- oder Newsletterformularen nicht mehr verlangt werden, sofern sie nicht nachweislich notwendig ist – und das ist in den allermeisten Fällen nicht der Fall.
Wenn auf Eurer Website oder in Euren Webformularen die Anrede als Pflichtfeld abgefragt wird, müsst Ihr handeln. Es gibt zwei mögliche Wege:
Wir empfehlen: Entfernt die Anrede vollständig, es sei denn, es gibt zwingende und dokumentierbare Gründe, warum sie erforderlich ist (was äußerst selten der Fall ist).
Falls Ihr WordPress verwendet – und insbesondere das Plugin Contact Form 7, wie wir es bei den meisten Kundenprojekten einsetzen – könnt Ihr die Änderung mit wenigen Klicks selbst umsetzen.
So geht’s:
<label>Anrede
[select* anrede "Herr" "Frau"]
</label>
*
im Tag macht das Feld zu einem Pflichtfeld.
<label>Anrede
[select anrede "Bitte auswählen" "Herr" "Frau"]
</label>
*
ist es kein Pflichtfeld mehr. Der Platzhalter verhindert eine Vorauswahl.
Viele der von uns erstellten Seiten enthalten solche Formularfelder – oft auf Wunsch der Kunden. Mit dem neuen Urteil ist nun klar: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine DSGVO-konforme Anpassung.
Wenn Ihr Euch nicht sicher seid, ob Eure Formulare betroffen sind, oder wenn Ihr Hilfe bei der Umstellung braucht – meldet Euch einfach bei uns. Wir prüfen Eure Website, beraten Euch zu den rechtlichen Anforderungen und setzen die nötigen Änderungen gerne für Euch um.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Eure Website rechtlich auf der sicheren Seite bleibt.
Schlagwörter: DSGVO
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