Neue DSGVO-Vorgabe: Anrede raus aus dem Formular

Kein „Herr“ oder „Frau“ mehr im Formular? – Was das EuGH-Urteil vom 9. Januar 2025 für Websitebetreiber bedeutet

Am 9. Januar 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt, das viele Websitebetreiber betrifft – auch wenn es auf den ersten Blick unscheinbar wirkt: In der Rechtssache C‑394/23 hat der EuGH entschieden, dass die verpflichtende Angabe einer Anrede wie „Herr“ oder „Frau“ in Onlineformularen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Gestaltung von Webformularen – auch auf solchen, die wir für unsere Kunden erstellt haben.

Was bedeutet das konkret?

Laut EuGH ist die Abfrage der Anrede nicht erforderlich für die Erfüllung eines Vertrags und damit ein Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Erhebung personenbezogener Daten darf nur dann erfolgen, wenn sie „dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt“ ist.

Mit anderen Worten: Die verpflichtende Auswahl einer Anrede („Herr“ oder „Frau“) darf in Kontakt-, Bestell- oder Newsletterformularen nicht mehr verlangt werden, sofern sie nicht nachweislich notwendig ist – und das ist in den allermeisten Fällen nicht der Fall.

Was Ihr jetzt tun solltet

Wenn auf Eurer Website oder in Euren Webformularen die Anrede als Pflichtfeld abgefragt wird, müsst Ihr handeln. Es gibt zwei mögliche Wege:

  • Die Anrede komplett entfernen – Das ist der sicherste und rechtlich unbedenklichste Weg.
  • Die Anrede optional machen – Das ist zulässig, solange sie nicht vorausgewählt ist und der Nutzer sie freiwillig angeben kann.

Wir empfehlen: Entfernt die Anrede vollständig, es sei denn, es gibt zwingende und dokumentierbare Gründe, warum sie erforderlich ist (was äußerst selten der Fall ist).

Technische Umsetzung in WordPress mit Contact Form 7

Falls Ihr WordPress verwendet – und insbesondere das Plugin Contact Form 7, wie wir es bei den meisten Kundenprojekten einsetzen – könnt Ihr die Änderung mit wenigen Klicks selbst umsetzen.

So geht’s:

  1. Loggt Euch in Euer WordPress-Backend ein.
  2. Geht zu Formulare → wählt das entsprechende Formular aus.
  3. Sucht im Editor nach folgendem Block:
    <label>Anrede
    [select* anrede "Herr" "Frau"]
    </label>

    Das * im Tag macht das Feld zu einem Pflichtfeld.
  4. Option 1: Feld vollständig entfernen
    → Einfach den gesamten Block löschen.
  5. Option 2: Anrede optional machen
    → Ersetzt den Code durch:
    <label>Anrede
    [select anrede "Bitte auswählen" "Herr" "Frau"]
    </label>

    Ohne * ist es kein Pflichtfeld mehr. Der Platzhalter verhindert eine Vorauswahl.
  6. Speichert das Formular und testet es kurz auf der Website.

Braucht Ihr Unterstützung bei der Umsetzung?

Viele der von uns erstellten Seiten enthalten solche Formularfelder – oft auf Wunsch der Kunden. Mit dem neuen Urteil ist nun klar: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine DSGVO-konforme Anpassung.

Wenn Ihr Euch nicht sicher seid, ob Eure Formulare betroffen sind, oder wenn Ihr Hilfe bei der Umstellung braucht – meldet Euch einfach bei uns. Wir prüfen Eure Website, beraten Euch zu den rechtlichen Anforderungen und setzen die nötigen Änderungen gerne für Euch um.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Eure Website rechtlich auf der sicheren Seite bleibt.

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Am 9. Januar 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt.

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